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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiger Hinweis: Dieser Text ist ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf. Vor dem öffentlichen Geschäftsbetrieb müssen alle tatsächlichen Unternehmensdaten eingesetzt und die Texte durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsberatung geprüft werden.

Stand: 11. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Darlehensangeboten zwischen KreditWert („Vermittler“) und Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 2 Leistung des Vermittlers

Der Vermittler erfasst die Finanzierungssituation, prüft mögliche Angebote kooperierender Kreditinstitute und unterstützt bei der Vertragsanbahnung. Der Vermittler ist keine Bank, gewährt selbst keine Darlehen und garantiert weder Abschluss noch Auszahlung.

§ 3 Vergütung und Vorkosten

Für Verbraucher ist die allgemeine Anfrage und Beratung kostenfrei. Im Erfolgsfall kann der Vermittler eine Provision vom finanzierenden Institut erhalten. Es werden keine Vorkosten für die bloße Prüfung einer Anfrage verlangt. Abweichende Vergütungen bedürfen einer gesonderten, gesetzeskonformen Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Kunden müssen vollständige, richtige und aktuelle Angaben machen sowie erforderliche Nachweise rechtzeitig bereitstellen. Änderungen der wirtschaftlichen Situation sind mitzuteilen.

§ 5 Angebote und Vertragsschluss

Berechnungen und vorläufige Konditionen sind unverbindlich. Über die Kreditvergabe entscheidet ausschließlich das jeweilige Kreditinstitut. Der Darlehensvertrag kommt nur mit diesem Institut zustande.

§ 6 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 7 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.